4. Juli 2022
von Dr. Martin Schirmbacher
EuGH und BGH haben entschieden, dass die Inbox-Werbung in Postfächern kostenfreier E-Mail-Programme einer Einwilligung bedarf. Auch wenn diese kleinen Banner als Werbung erkennbar seien, müsse der Nutzer der E-Mail-Adresse zuvor einwilligen. Diese Entscheidungen belegen erneut den werbefeindlichen Trend der Rechtsprechung. Dass auch Werbebanner, die nicht per E-Mail versendet werden, als elektronische Post anzusehen sein sollen, macht den Umgang mit modernen Werbeformen nicht gerade einfacher.